1. Xetra-Gold
Nach der Ausgabe von Goldzertifikaten und Gold Bullion Securities wurde am 06.12.07 unter dem Namen Xetra-Gold ein weiteres Papierprodukt im Goldbereich vorgestellt.
Die Emittentin ist die Deutsche Börse Commodities GmbH. Hinter diesem glanzvollen Namen, der Solidität suggeriert, verbirgt sich eine armselige GmbH mit einem Stammkapital von 1 Mio Euro. Am Stammkapital dieser GmbH sind klangvolle Adressen wie B. Metzler seel. Sohn & Co, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, DZ Bank, Umicore und Vontobel beteiligt.
Die Deutsche Börse Commodities GmbH plant die Ausgabe von bis zu 10.000.000.000 Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen. Jede Schuldverschreibung verbrieft das Recht des Käufers von der Emittentin die Lieferung von 1 Gramm Gold zu verlangen.
Bei 10 Mrd Schuldverschreibungen entspricht der Umfang einer Goldmenge von 10.000 t Gold, was etwa 6 % des jemals weltweit geförderten Goldes entspricht. Zum Vergleich liegt die jährliche Goldproduktion bei etwa 2.500 t. Der Goldbestand der Fed liegt bei 8.134 t und der offizielle Goldbestand der Bundesbank bei 3.217 t.
Der Gegenwert von 10.000 t Gold beträgt derzeit etwa 180 Mrd Euro. Sollte die Deutsche Börse Commodities GmbH die gesamte Menge an Schuldverschreibungen ausgegeben haben, würde das Stammkapital in Höhe von 1 Mio Euro für die Lieferung von Gold im Wert von 180 Mrd Euro haften.
Die Verwahrstelle für das Gold ist die Clearstream Banking AG. Grundsätzlich ist die Auslieferung des Goldes möglich. Dafür ist eine Lieferzeit von 10 Tagen vorgesehen. Die Kosten für die Lieferung bezahlt der Käufer der Schuldverschreibung. Sie umfassen die Formung, die Verpackung, den versicherten Transport und die Gebühren der Bank. Im Prospekt wird darauf hingewiesen, daß die Kosten für die Auslieferung höher sein können, als bei einem Kauf von Gold am Schalter. Diese Kosten „können einen erheblichen Anteil des Wertes des zu liefernden Goldes betragen oder diesen sogar übersteigen“. Zudem trägt der Käufer der Inhaberschuldverschreibung das Risiko des Verlustes des Goldes bei der Lieferstelle (Bank).
Zur Sicherheit des Goldbestandes aus dem Prospekt, S. 35: „Die Emittentin hat keine Versicherungs-policen bezüglich des Goldes in physischer Form, welches sie durch die Verwahrstelle verwalten läßt, und der Lieferansprüche auf Gold gegen die Buchgoldschuldnerin abgeschlossen“. Die Verwahrstelle Clearstream Banking AG hat das Gold gegen bestimmte Schadensfälle in Höhe von 125 Mio Euro versichert, was bedeutet, daß 0,7 % des maximal zu liefernden Goldes in bestimmten Fällen versichert sind. Für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind oder darüber hinausgehen, haftet die Emittentin mit ihrer 1 Mio Euro Stammkapital.
Zum Status der Inhaberschuldverschreibung aus dem Prospekt, S. 11: „Erwerber von Schuld-verschreibungen erwerben hinsichtlich des für die Emittentin verwahrten Goldes in physischer Form weder ein Eigentumsrecht noch ein Sicherungsrecht noch wirtschaftliches Eigentum. Eine Anlage in Schuldverschreibungen stellt keinen Kauf oder anderen Erwerb von Gold dar“.
Spätestens mit folgenden Aussagen dürfte endgültig klar sein, daß die Käufer der Schuldver-schreibungen nur Papier mit einem zweifelhaften Wert erwerben: „Die Ansprüche der Gläubiger (Käufer der Schuldverschreibungen) aus den Schuldverschreibungen sind nicht besichert und gleichrangig mit Forderungen anderer Gläubiger der Emittentin, so daß das Risiko besteht, daß solche anderen Gläubiger der Emittentin auf diese Vermögenswerte zur Befriedigung ihrer Forderungen gegen die Emittentin zugreifen“.
Wichtig ist auch der Hinweis zu Marktstörungen. Falls die Berechnungsstelle feststellt, daß eine Marktstörung eingetreten ist, wird die Emittentin ihre Liefer- und Zahlungsverspflichtungen erst dann erfüllen, wenn die betreffende Marktstörung nach Feststellung der Berechnungsstelle nicht mehr fortbesteht. Die Berechnungsstelle ist die Deutsche Bank.
Zusammenfassung: Käufer der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erwerben ein Stück Papier mit dem verbrieften Recht, Goldlieferungen zu verlangen. Die Schuldverschreibungen stellen ausdrücklich keinen Kauf oder anderen Erwerb von Gold dar und beinhalten kein Eigentums- oder Sicherungsrecht. Die Käufer der Schuldverschreibungen sind nicht besichert, so daß andere Gläubiger auf das Gold zugreifen können. Das hinterlegte Gold ist zudem nur zu einem Bruchteil gegen bestimmte Schadensfälle versichert und die Emittentin haftet im Zweifelsfall für Gold mit einem aktuellen Wert von 180 Mrd Euro nur mit einem Stammkapital von 1 Mio Euro. Die Kosten für die Lieferung können den Wert des zu liefernden Goldes übersteigen und wenn das Gold bei der Lieferstelle (Bank) verloren geht, hat der Käufer Pech gehabt. Die Deutsche Bank hat als Berechnungsstelle zudem jederzeit die Möglichkeit eine „Marktstörung“ zu erklären und damit den Lieferanspruch nach eigenem Ermessen auszuhebeln.
Die bei der Präsentation des Produkts gemachte Aussage: „Xetra-Gold ist insgesamt kostengünstiger als jedes vergleichbare Goldanlageprodukt und somit die attraktivste Alternative, um an der Entwicklung des Goldmarktes zu partizipieren“ kann mit diesen Hintergrundinformationen jeder Leser selbst beurteilen. Die bei der Präsentation gemachte Behauptung: „Privatanleger haben keinen direkten Zugang“ zum Goldmarkt wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Qualität des Produkts.
Unsere Beurteilung: Xetra-Gold Schuldverschreibungen sind nur für kurzfristig orientierte Zocker in der Zeitspanne bis zur Abwicklung des maroden Papiergeldsystems bei einem steigenden Goldpreis und vor der Erklärung der „Marktstörung“ durch die Deutsche Bank geeignet. Die Art und Weise, wie dieses mit immensen Risiken für den Käufer behaftete Produkt in den Markt gedrückt wird, bestärkt uns in der Überzeugung, daß es unbedingt notwendig ist, das Vermögen mit physischem Gold abzusichern auf das eine direkte Zugriffsmöglichkeit besteht. Bitte bedenken Sie, daß die an dieser fiesen Konstruktion beteiligten maroden Banken bei einer sich zuspitzenden Papiergeldkrise selbst von der Abwicklung bedroht sind.